- Curriculum für die dreijährige generalistische Pflegeausbildung auf der Grundlage des PflBG (2017), PflAPrV (2018) und dem empfehlenden Rahmenlehrplan der Fachkommission nach §
53 PflBG, inklusive Begründungsrahmen und zuordnender Übersichten
- Curriculum für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz in NRW auf der Grundlage der PflegefachassAPrV NRW und des Rahmenlehrplans für die einjährige generalistische
Pflegefachassistenzausbildung NRW
- Praxiscurriculum für die dreijährige generalistische Pflegeausbildung auf der Grundlage des PflBG (2017), PflAPrV (2018) und dem empfehlenden Rahmenlehrplan der Fachkommission
nach § 53 PflBG, inklusive Begründungsrahmen und zuordnender Übersichten; didaktische Verknüpfung mit dem Curriculum für die dreijährige generalistische Pflegeausbildung
- Fallmaterialien für die schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen
Bestandteile: Fallschilderungen mit Aufgabenstellungen, Erwartungshorizonte, fallvariantenspezifisch modifizierte Beurteilungsinstrumente auf der Grundlage der Fallstudiendidaktik von
Franz-Josef-Kaiser orientiert an den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe § 14
- Fallmaterialien für die mündliche Abschlussprüfung
Bestandteile: Fallschilderungen und Aufgabenstellungen an den Fall aus den Perspektiven der Kompetenzbereiche III, IV und V; Erwartungshorizonte, unterstützende Beurteilungs- und Benotungsmaterialien
in Orientierung an den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe § 15
- Curriculare Makroebene für die OTA-Ausbildung auf der Grundlage der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum
Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Bestandteile: Module zu den Kompetenzschwerpunkten der Anlage 1 (Kompetenzschwerpunkte 2 - 8)
mit Bezeichnung, Stundenzahl und Beschreibung der zu erwerbenden Handlungskompetenz
Die individuelle Ausdifferenzierung des Kompetenzschwerpunktes 1 kann auf Wunsch gemeinsam mit der
Bildungseinrichtung entsprechend der jeweiligen Schwerpunktsetzung entwickelt werden.
- Modulhandbuch zur Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter*in in Rheinland-Pfalz,
didaktisch und methodisch ausdifferenziert auf der Grundlage der § 4 Abs. 3 PflAPrV und der Rahmenvorgabe der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Elemente der 12 Module: Code, Bezeichnung, Stundenumfang, Handlungskompetenz, didaktische Kommentierung zur
Umsetzung, auf Unterrrichtseinheiten bezogene Lernergebnisse (Teil-Lernziele) und Methodenvorschläge, Anregungen zur Praxisaufbereitung am Theorieort, Praxistransfer, Curriculare
Schnittstellen/Querverweise, Literaturhinweise